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[ 27. Mar 2015 ]

Sprachenverbote verbieten!

In einer Stellungnahme fordert das Netzwerk Sprachenrechte Kinderrechte für ALLE Kinder: Sprachen sind nicht zu verbieten! Statt menschen- und kinderrechtswidriger Schulordnungen brauchen wir Mut zum Sprachenlernen und die Bereitschaft, uns miteinander für SprecherInnen und Sprachen dieses Landes zu engagieren.

 

In diesem Sinne appelliert das Netzwerk SprachenRechte an alle Zuständigen in Ministerien und Stadt- und Landesschulräten, an den Schulen auf die Umsetzung der in den Lehrplänen festgesetzten Ziele zu bestehen und

  • als Ausgangspunkt für eine gezielte Förderung die individuellen sprachlichen Voraussetzungen anzunehmen (Lehrplan der Volksschulen)
  • wo es sich anbietet, die Herkunftssprachen der Kinder in den Unterricht einzubeziehen (Lehrplanzusatz Deutsch für Kinder mit nicht-deutscher Erstsprache)
  • eine vorhandene Zwei- oder Mehrsprachigkeit positiv zu besetzen (Lehrplan für die HS und AHS) bzw. die Mehrsprachigkeit von SchülerInnen als wertvolle Ressource zu sehen (Lehrplan für die NMS).


Sprachverbote verbieten!

Netzwerk Sprachenrechte fordert Kinderrechte für ALLE Kinder ein
Stellungnahme des Netzwerks SprachenRechte, März 2015



Mehr als ein Viertel aller SchülerInnen in österreichischen Schulen bestreiten ihren Alltag in Deutsch und (mindestens) einer weiteren Sprache - sie alle stehen nun unter Generalverdacht, wenn die Verwendung von anderen Sprachen als Deutsch in manchen Schulen verboten wird!

SprecherInnen verfügen über ein breites Repertoire an sprachlichen Ressourcen - sie verwenden die Unterrichtssprache(n), sie greifen auf informelle Register zurück, wenn sie mit FreundInnen kommunizieren und verfügen über verschiedene Fachsprachen, die je nach Thema und Interesse ausgeprägt sind. Für viele Kinder umfasst dieses Repertoire auch Ressourcen aus mehreren Sprachen, die sie situationsadäquat einsetzen, und die mit unterschiedlichen Emotionen und Motivationen verbunden sind.

Wer Kindern ihre Sprachen verbietet, richtet Schaden an, denn für das Erlernen der deutschen Sprache braucht es ein solides Fundament in der Familiensprache.

Schulen müssen allen SchülerInnen das angstfreie Lernen der Unterrichtssprache ermöglichen. Dies kann jedoch nicht durch das Verbot anderer Sprachen geschehen, sondern im Gegenteil sind Schulen dazu angehalten, die mehrsprachigen Ressourcen ihrer SchülerInnen zu nutzen (oder sie zumindest nutzen zu lassen) um zum besten Lernerfolg der SchülerInnen beizutragen. Nachfragen, klärende Gespräche u.a. auch in den Erstsprachen der Kinder bzw. der Kinder untereinander sind dazu ein geeignetes Mittel.

Im Sinne einer inklusiven Schule stellen wir uns darum gegen eine Pauschalverurteilung von Sprachen und ihren SprecherInnen. Gelingende Kommunikation und soziales Lernen ist als sprachunabhängige Errungenschaft einer Gemeinschaft zu sehen und etwaige Probleme und Konflikte sind in diesem Sinne gemeinsam zu bearbeiten. Lehrende des Muttersprachlichen Unterrichts aber auch SchülerInnen und Eltern können Schulen hier mit ihren jeweiligen sprachlichen Ressourcen zur Seite stehen.

Kinder haben ein Recht auf ihre Familiensprachen, und zwar darauf, diese zuhause UND in der Öffentlichkeit zu gebrauchen. Und das gilt auch für die Schulpause. Wer das verbieten will, verstößt gegen geltendes Recht.

Aus pädagogischer wie auch linguistischer Sicht stellen Verbote zur Verwendung von Sprachen - im Unterricht, aber besonders in Pausen- bzw. Privatgesprächen - eine höchst problematische Praxis dar. Die Kinderrechtskonvention führt Sprache als einen der Punkte an, in denen ein Diskriminierungsverbot besteht (Art. 2). Österreich unterzeichnete diese UN-Konvention bereits mit den Erstunterzeichnerstaaten 1990. SchülerInnen, die Deutsch als zweite (oder dritte oder vierte) Sprache erst erwerben, fühlen sich oft sprachlich eingeschränkt, da sie sich (noch) nicht gemäß ihrer Fähigkeiten ausdrücken können. Freiräume, in denen (auch) andere Sprachen verwendet werden können, eröffnen so Zugang zu den intellektuellen Möglichkeiten der SchülerInnen.

Wer Kindern und Erwachsenen ihre Familiensprachen verbietet, trägt dazu bei, dass diese in Subkulturen abwandern, da sie sich nicht akzeptiert fühlen: das ist ein Integrationshindernis.

Dieser Aspekt des persönlichen Ausdrucks, der freien Wahl der Umgangssprache sowie der gegenseitigen Wertschätzung ist besonders in den Pausen, die der Erholung der SchülerInnen wie Lehrenden dienen sollen, zu beachten.

Die Expertinnen und Experten des Netzwerks SprachenRechte weisen Sprachverbote darum aufs schärfste zurück und rufen die betroffenen Schulen dazu auf, solcher Praxis unverzüglich ein Ende zu setzen!

Aussendung des Netzwerks Sprachenrechte. Weitere Informationen auf :: sprachenrechte.at
Rückfragen: kontakt (at) sprachenrechte.at