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interne verweise
Links zum Artikel:
Allgemeine Informationen zu Gesetzen, Gesundheit, Versicherung, Steuern usw. für SexarbeiterInnen bietet die Homepage von SILA - Beratungszentrum für Prostituierte (unter :: Info):
http://www.sila.or.at

Weitere Infos und Beratung:
http://maiz.at
http://lefoe.at
http://www.tampep.com
http://www.ceiberweiber.at
http://www.anschlaege.at
http://www.iusw.org
http://www.nswp.org

Audiobericht (mp3):
:: Radio Stimme, 13. Jänner 2004 zum Thema Sexarbeit: :: download :: horchen (Stream)
Weitere Artikel zum Thema:
Texte zur Rubrik:

[ 30. Sep 2004 ]

Sexarbeit und Gesetzgebung in Österreich

Sexarbeit

Die Gesetzgebung zur Prostitution dient zur Regulierung von Sexarbeit. Auf Landesebene gibt es neue Gesetze in Salzburg seit November 2003 und in Wien seit Jänner 2004.

 

Salzburg


In Salzburg ist seit 28.11.2003 ein neues Prostitutionsgesetz in Kraft. Die AusÃŒbung von Sexarbeit in Wohnungen und auf der strasse wird darin verboten. Bordelle benötigen nun eine Bewilligung (mind. 300 m Abstand zu öffentlichen Einrichtungen). Die Polizei darf bei Verdacht auf Sexarbeit Wohnungen gewaltsam betreten.

Quellen: :: Sila :: TATblatt


Wien


Am 29. Jän 2004 wurde in Wien eine Novelle zum Prostitutions- und Landessicherheitsgesetz beschlossen. Dieses bringt keine Entkriminalisierung von Sexarbeit.

Erhöht wurden die Strafen für Sexarbeiterinnen bei Nichteinhalten der wöchentlichen Gesundheitsuntersuchung beim STD-Ambulatorium. für eine versäumte Kontrolle müssen künftig bis zu 1.000 Euro bezahlt werden (oder acht Tage Ersatzhaft), im Wiederholungsfall bis zu 2.000 Euro. Für SexarbeiterInnen, die ohne Kontrollkarte (nicht registriert) oder an Orten/in räumen, wo Prostitution verboten ist, arbeiten, wurde die Strafe von Eur 3.500,- auf Eur 1.000,- reduziert (im Wiederholungsfall von 7.000 auf 2.000).

Erweitert wurde die so genannte "Schutzzone" (innerhalb der Sexarbeit nicht ausgeübt werden darf) um Kindertagesheime und Gebäudeteile, die religiösen Zwecken gewidmet sind. Die "Schutzzone" wurde außerdem mit 150 Metern genau festgesetzt.

Neu ist das Betretungsrecht der Polizei, die nun bei "begründetem Verdacht" in eine Wohnung eindringen oder in ein Auto einbrechen darf. Mit schärferen Sanktionen müssen in Zukunft EigentümerInnen rechnen, in deren Gebäuden "gesetzwidrige" Prostitution ausgeübt wird.

Die Idee, mit dieser Novelle wie in Schweden die Bestrafung von Freiern einzuführen wurde nach Protesten von Frauenorganisationen fallen gelassen. Dafür können Frauen, die von Freiern belästigt werden, künftig gegen diese Anzeige erstatten (Strafrahmen bis Eur 700,-).

Das Gesetz wird unterschiedlich interpretiert:


Renate Brauner (SPÖ) sieht das Gesetz als Rahmenbedingung, "die Verbesserungen für Prostituierte bringt und für die Sicherheitskräfte praktikabel ist." Brauner vertritt die Meinug, "Prostituierte müssen möglichst sicher, gesund und selbstbestimmt leben können" und tritt für strengere Regelung statt Legalisierung von Sexarbeit ein: "Die Ausübung von Prostitution ist kein Job wie jeder andere und soll es nach meiner Meinung auch nicht werden. Dass Menschen, hauptsächlich Männer, sich andere Menschen, hauptsächlich Frauen, kaufen können, kann niemals Normalität, sondern nur der Auswuchs eines patriarchalen Systems sein."

Für LEFÖ stellt das neue Wiener Prostitutionsgesetz "keinen Schritt in Richtung Liberalisierung dar, sondern bedingt in Wirklichkeit eine Verschärfung des bestehenden Kontrollsystems - auch wenn dies auf den ersten Blick nicht gleich sichtbar wird. Es scheint auch so zu sein, dass die Motivation offensichtlich mehr bei den Anliegen der AnrainerInnen als bei den Rechten der arbeitenden Frauen gelegen hat." Durch die verstärkte Kontrollabsicht wird der Druck auf Frauen erhöht, wie durch Verschärfungen im Bereich der Gesundheitskontrolle. Im Gesetz wird laut LEFÖ "die Realität der Arbeits- und Lebensbedingungen von Sexarbeiterinnen (v.a. von Migrantinnen) (ge)leugnet."
Die Gesetzesnovelle kommt der seit langem geforderten Entkriminalisierung und Anerkennung von Sexarbeit als Gewerbe in keiner Form nach. "Diese Gesetzgebung muss die Sexarbeiterinnen als Hauptakteurinnen sehen und die Frauen schützen und entkriminalisieren - und: sich endlich von der Vorstellung verabschieden, dass Prostituierte - mehr als andere Berufstätige - die öffentliche Ordnung stören würden!"

Zustimmung zum Gesetz gab es von Seiten der FPÖ. Der wiener Landtagsabgeordnete Günther Barnet, ein Befürworter verstärkter Repression gegen SexarbeiterInnen, begrüßte in einer Aussendung, dass es nun möglich sei, der "Hauptbeschwerde der leidgeprüften Bevölkerung" Rechnung zu tragen: "Nun wird es geahndet werden können, wenn jemand in der Öffentlichkeit eine Person auf eindeutige Weise anspricht, die diese nicht wünscht." Barnet will eine weitere Ausweitung der Befugnisse der Polizei und findet das "Betretungsrecht im Kampf gegen die illegale Wohnungsprostitution sinnvoll". Es gäbe jedoch zu wenig Polizei zur Durchführung. Er verweist hier auf erfolgreiche Polizeiaktionen gegen Drogenhandel und auf den Konnex zwischen illegalisierter Sexarbeit und Frauenhandel.

Quellen: :: Sila :: an.schläge :: CeiberWeiber.


Verbesserungen für SexarbeiterInnen


Sexarbeit ist in Österreich nach wie vor sittenwidrig, aber "geduldet". Sexarbeiterinnen haben zwar sehr wohl Pflichten aber so gut wie keine (Arbeits-) Rechte. Anstelle von Akzeptanz und Anerkennung erfahren sie durch die Gesellschaft und auch durch den Staat Stigmatisierung, Kriminalisierung und Marginalisierung. Die Mehrheit (70 - 90%, unterschiedliche Angaben, Anm.) der Sexarbeiterinnen in Österreich sind Migrantinnen. Sie sind nicht nur durch ihre Arbeit, sondern auch durch ihren Status als Migrantin, einer Diskriminierung ausgesetzt.

Bei einem internationalen Hearing zu Sexarbeit am 3. Februar 2003 in Brüssel wurde resümiert, dass es eine wirkliche Verbesserung für Sexarbeiterinnen nur geben kann, wenn die Situation illergalisierter Migrantinnen miteinbezogen wird.

Zur rechtlichen Stellung und Illegalisierung von Sexarbeit in Österreich meint maiz: Sexarbeiterinnen tragen zwar infolge ihrer Einkommenssteuerpflicht einen nicht unwesentlichen Anteil zum Staatsbudget bei, sind jedoch nicht bzw. kaum sozial abgesichert. Da das exakte Einkommen von Sexarbeiterinnen (mittels auszustellender Rechnung) u.a. aufgrund der Anonymität der Kunden nicht nachgewiesen werden kann, werden Sexarbeiterinnen nach einer Einkommenssteuerpauschale eingestuft, welche die unterschiedlichen Einkommensniveaus der verschiedenen Bereiche der Sexindustrie in keinster Weise berücksichtigt.

Quellen: :: Sila :: Lefö :: Maiz