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[ 18. Jan 2006 // letzte änderung: 20. Jan 2006 ]

Keine Auslieferungen nach Togo - Stoppt die Deportationen - Hungerstreik

Am 10. Jänner 2006 sollte Alassane Moussbaous in die Diktatur Togo abgeschoben werden. Dies scheiterte jedoch an seinem Widerstand. Er sitzt weiterhin in Haft und soll, so wie mindestens 300 weitere RegimegegnerInnen ausgeliefert werden. Für April wird eine Charterdeportation vorbereitet! Aus Protest gingen Alassane und ein weiterer Diktaturflüchtling in Hungerstreik.

 


In Hugerstreik!


Alassane Moussbaou, bekannter Aktivist der "Internationalen Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen Afrikanischen Ländern" ist am 19. Jänner 2006 in den unbefristeten Hungerstreik getreten.
Anani Komi Adzrakou, ebenfalls Diktaturflüchtling aus Togo und aktiver Regimegegner, befindet sich seit dem 16. Jänner 2006 im Hungerstreik. (Beide sind in der JVA Bützow Kühlungsborner Straße 29 A, 18246 Bützow)
:: Pressemitteilung vom 19. Jan 2006 als pdf-Download
:: weitere Informationen auf thecaravan.org

An die Öffentlichkeit: Pressemitteilung vom 16. Jan 2006


  • Alassane Moussbaous Leben weiterhin unmittelbar gefährdet - Aufruf zur Protestkundgebung vor der Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns in Berlin am 19. Januar - Jeden Tag kommen neue Protestbriefe - Filmvorführungen und Informationsveranstaltungen sensibilisieren die Öffentlichkeit
  • Haft bis zum 1. Mai 2006 verlängert - Landesamt bereitet neuen Abschiebeversuch vor - Massenabschiebung per Charterflug nach Lomé im April
  • Die Linke.PDS Mecklenburg-Vorpommern richtet Kritik an das Auswärtige Amt und gegen Beschlüsse der Innenministerkonferenz - Keine Antwort des Innenministeriums auf die Forderung des Petitionsausschusses nach Abschiebeschutz

Alassane Moussbaou muss weiter um sein Leben fürchten. Nachdem der Pilot der Air France Maschine, mit der der togoische Regimegegner Alassane Moussbaou am 10. Januar 2006 von Hamburg aus abgeschoben werden sollte, die Abschiebung verweigerte, hat das Amtsgericht Güstrow. die Haft bis zum 1. Mai verlängert. Das Gericht unterstellt Herrn Moussbaou "gewalttätige Widerstandshandlungen" um die Haft zu legitimieren. Fakt ist, dass es diese nicht gab. Herr Moussbaou erklärte am Flughafen den begleitenden Polizisten, dass er, wenn der Flug nach Lomé/Togo gehe, nicht einsteigen könne. Er könne nicht nach Togo aufgrund seiner politischen Aktivitäten gegen das Regime. Der Pilot der Air France Maschine entschied, als er dies hörte, die Abschiebung nicht durchzuführen. Die Polizeibeamten kündigten Herrn Moussbaou an, dass er beim nächsten Mal an Händen und Füssen gefesselt deportiert werde. Der ihm vorgeworfene Widerstand bei seiner Festnahme in der Ausländerbehörde am 02. Dezember 2006 war eine Selbstschutzhandlung gegen den hinterhältigen Angriffs eines Behördenmitarbeiters. Herr Moussbaou war zu diesem Zeitpunkt in der Diskussion mit zwei Polizisten, die gerufen worden waren, um ihn in Abschiebehaft zu nehmen. Er bestand auf seinem Recht, seine Anwältin anzurufen und über die Festnahme zu informieren. In diesem Moment sprang ihn der Sachbearbeiter von hinten an und begann ihn zu würgen. Um nicht zu ersticken, versuchte Herr Moussbaou sich zu befreien. Die Inhaftierung und die Fortsetzung der Haft sind unrechtmäßig. Herr Moussabou ist selbst bei der Behörde im Dezember erschienen. Somit ist die Behauptung, er wolle sich seiner Abschiebung entziehen, unhaltbar. Gewaltätigkeit ist dem Sachbearbeiter vorzuwerfen, der hinterücks Menschen in den Würgegriff nimmt. Eine Abschiebung nach Togo hat schwere Konsequenzen für den politischen Aktivisten aus Togo. Die togoischen Sicherheitskräfte überprüfen genauestens die Hintergründe "zurückgeführter" Asylsuchender. Die Polizisten am Flughafen, seien sie naiv oder listig, schlugen Herrn Moussbaou vor, sie würden den togoischen Sicherheitskräften sagen, dass er nur "illegal" in Deutschland gewesen wäre.

Das Landesamt hat inzwischen mitgeteilt, dass sie "in zeitlicher Nähe" eine erneute Abschiebung planen werden. Für Ende April ist eine Sammeldeportation per Charterflug vorbereitet. Über 300 Diktaturflüchtlinge will Mecklenburg-Vorpommern in nächster Zeit nach Togo abschieben

Erneut sind hunderte Protestbriefe unterschrieben worden. Auf Informationsveranstaltungen mit Vertretern der "Internationalen Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen Afrikanischen Ländern" und Filmdokumentationen über die Eyadema-Dynastie wird die Öffentlichkeit über die brutale Herrschaft des RPT-Regimes in Togo und über die Kollaboration deutscher Behörden informiert.


Die "Plataforma der MigrantInnen und Flüchtlinge -Berlin" ruft am 19. Januar 2006 zur Protestkundgebung vor die Berliner Landesvertretung Mecklenburg-Vorpommerns. "Keine Auslieferung von Alassane Moussbaou an die Diktatur in Togo" Treffpunkt Potsdamer Platz, Ecke Leipzigerstr. / Erbertstr. 12:00 Uhr


Der Petitionsausschuss des Landtags Mecklenburg-Vorpommerns hat immer noch keine Antwort des Innenministers Gottfried Timm auf sein Ersuchen nach einer vorläufigen Aussetzung der Abschiebung. Der Petitionsausschuss hatte einstimmig Handlungsbedarf erkannt und will eine Sachverständigenanhörung bezüglich des Falls von Herrn Moussbaou und bezüglich der aktuellen Situation in Togo durchführen. Der Landesverband der Bündnis90/die Grünen hat sich unter dem Titel "Wer Regimegegner nach Togo abschiebt, gibt der Folter Futter" gegen Abschiebungen nach Togo und für den Abschiebeschutz Herrn Moussbaous ausgesprochen. Der Europaabgeordnete Tobias Pflüger hatte bereits vor zwei Wochen die Freilassung Herrn Moussbaous gefordert.

Der Landesvorsitzende der Linkspartei/PDS in Mecklenburg-Vorpommern, Peter Ritter, verlangt in einem Schreiben vom 14.01. an den deutschen Außenminister, den Lagebericht zu Togo entsprechend der realen Situation im Land zu korrigieren. Berichte des UNHCR, das im Fall von Herrn Moussbaou eine neue Überprüfung des gesamten Verfahrens dringend angeraten hat, und Berichte der Togoischen Menschenrechtsliga, der Schweizerischen Flüchtlingshilfe und des ehemaligen Landtagspräsidenten aus Schwerin, Hinrich Küssner, zeigen den "Charakter des Menschenrechte negierenden diktatorischen Regimes in Togo". Der Landesvorsitzende Ritter schreibt, dass bis zur Innenministerkonferenz (IMK) im letzten Jahr von Mecklenburg aus nicht nach Togo abgeschoben wurde. Seit dem Beschluss der IMK selbst Flüchtlinge mit langjährigem Aufenthalt verstärkt und schneller abzuschieben, habe sich dies geändert. (Hier muss korrigiert werden. Es hat auch vorher einzelne Abschiebungen auch aus Mecklenburg-Vorpommern nach Togo gegeben, allerdings nicht in dem Ausmaß.)

Es tritt immer deutlicher hervor, was die "Internationale Kampagne" seit langem den deutschen Behörden und den politisch Verantwortlichen vorhält. Es besteht der unbedingte Wille zur Abschiebung schutzbedürftiger Flüchtlinge. Verfolgungshintergründe werden negiert und die Ländersituation verharmlost. Die Menschenrechtsverletzungen in Togo werden durch die Menschenrechtsverletzungen (Verweigerung des Flüchtlingsschutzes, Abschiebehaft und Abschiebung) in Deutschland ergänzt. Die Diktaturflüchtlinge aus Togo sind durch das RPT-Regime und durch die deutschen Behörden in die Zange genommen. Der Sprecher der "Internationalen Kampagne" erklärte auf einer öffentlichen Versammlung, dass viele der Abgeschobenen sofort wieder aus Togo meist in die Nachbarländer Benin oder Ghana fliehen. Wenn das Auswärtige Amt behauptet, dass Abgeschobenen nichts passieren würde, dann sollten sie nach Togo gehen und die Abgeschobenen suchen. Sie werden sie nicht finden, weil sie wegen des Terrors des Regimes und seiner Milizen, das Land wieder verlassen haben und im Exil sind. Es gibt auch die, von denen nach der Abschiebung kein Lebenszeichen mehr zuhören war.

Wir werden weiterhin entschlossen für die Freilassung und den Abschiebeschutz Alassane Moussbaous kämpfen sowie gegen die Praxis der Abschiebungen in diktatorische Regime.

Wir fordern die Behörden sowie die politischen Entscheidungsträger auf Landes- wie auf Bundesebene die Menschenrechtsverletzungen an Schutzbedürftigen zu stoppen.

"Internationale Kampagne gegen die Diktatur in Togo und anderen Afrikanischen Ländern"
c/o Karawane für die Rechte der Flüchtlinge und MigrantInnen – Hamburg
Brigittenstrasse 5, 20359 Hamburg
Tel: +49-(0)40-43 18 90 37
Fax: +49-(0)40-43 18 90 38
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