Info über die Verhandlung am LG Korneuburg am 29.9.2011 gegen Ousmane C. wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt im Zuge einer versuchten Abschiebung
Die als Zeug_innen von der Verteidigung beantragten Crewmitglieder konnten nicht erfolgreich geladen werden. Die Richterin wird diese Zeugen daher im Rechtshilfeweg einvernehmen. Das bedeutet, dass das LG Korneuburg schriftlich das jeweilige Gericht am Wohnort der Zeugen ersucht, die Zeug_innen zu laden und zu befragen.
Bezüglich der Einvernahme von Prof. Nowak (zum Beweis über die Menschenrechtslage in Guinea Conakry) wurde seitens der Richterin nichts gesagt.
An diesem zweiten Prozesstag ging es weiterhin um die Frage, was vor dem Flugzeug genau passiert ist. Es wurden drei weitere Polizisten als Zeugen vernommen. Diese Zeugen widersprachen sowohl einander, als auch ihren ursprünglichen Angaben bei der Polizei, als auch in sich bezüglich des Zeitpunkts der angeblichen Drehung des Angeklagten, der genauen angeblichen Handlungen des Angeklagten und auch ihres Sitzplatzes im Auto. Sogar die Staatsanwältin hat mehrmals nachgefragt, weil sie nicht verstand, dass ein anderer Polizist nach seiner Aussage am gleichen Platz saß wie derjenige, der heute aussagte. Die von den Polizisten behauptete Umdrehung des Angeklagten vor der Gangway und das behauptete verkehrte Hinauftragen war auch heute Hauptthema. Keiner der Zeugen konnte die Frage der Verteidigung beantworten, warum keiner von den Kollegen bei der Polizei erwähnt hatte, dass sie den Abzuschiebenden umgedreht hatten und rücklings ins Flugzeug bringen wollten, aber sie jetzt vor Gericht das alle Polizisten behaupten. Sie sagten selbst, das Umdrehen und verkehrt Hinauftragen sei ungewöhnlich und konnten aber nicht sagen, warum sie das dann vor der Polizei alle nicht erwähnt hatten. Ein Zeuge sagte ausdrücklich, der Angeklagte habe nur mit den Füßen getreten. Davor sagte er, alles sei ruhig gewesen. Die Richterin fragte mehrmals nach, ob er sonst noch was getan habe, und sicher nur mit den Füßen getreten habe, was er verneinte. Auf Vorhalt seiner Aussage bei der Polizei durch die Richterin, wonach der Angeklagte sich 'aggressiv verhalten' habe mit Füßen, Händen und Kopf geschlagen habe, sagte er nichts mehr. Dann sagte er, 'ja, dann ist Vollgas gegeben worden'. Die Richterin fragte nach, ob er damit meint, seitens der Polizei sei Vollgas gegeben worden, was er bejahte. Auf Frage der Verteidigung, was genau damit gemeint sei, sagte er dann hingegen, dass er damit nicht das Verhalten der Polizei, sondern das des Angeklagten meinte. Sehr oft kam die Aussage, man könne sich nicht mehr erinnern, habe sich geirrt oder sei aufgeregt gewesen. Die Antworten auf genaue Fragen zum Zeitpunkt des Umdrehens oder Bewegungen des Angeklagten unterschieden sich voneinander.
Die Verteidigung hielt alle Anträge auf Vernehmung der Zeugen (Prof. Nowak und Crew) aufrecht.
Die Verhandlung wurde vertagt.