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[ 19. Nov 2012 ]

Agenda Asyl: Container sind keine Lösung

"Wir erwarten von den Länder ernsthafte Bemühungen, die fehlenden Unterbringungs- plätze für AsylwerberInnen zu schaffen", appelliert Agenda Asyl an die Landesregierungen.

 

"Container sind jedenfalls keine Lösung", betont Anny Knapp von der asylkoordination, die gemeinsam mit Diakonie, Integrationshaus, SOS Mitmensch und Volkshilfe als Agenda Asyl seit längerem menschenrechtskonforme und den Lebenshaltungskosten angepasste Grundversorgungsleistungen fordert.

Agenda Asyl sieht als einzig sinnvollen Weg, die Unterbringungsfrage zu lösen darin, das rechtlich vorgesehene private Wohnen von Asylsuchende zu erleichtern. Denn damit wird der Weg zu einer dauerhaften Lösung eingeschlagen. Die Länder könnten flexibler auf den Bedarf an Quotenplätzen reagieren, anstatt bei steigendem Bedarf Quartiere und Standorte zu suchen, die bei sinkenden Asylantragszahlen wieder geschlossen werden müssen.

Der Vorschlag, Flüchtlinge in Container unterzubringen, inszeniert eine Krisen- und Notsituation, die angesichts von etwa 1000 Personen, für die eine Unterkunft gesucht wird, nicht besteht. Es wird von Seiten der NGOs zwar begrüßt, dass die Länder bis Ende November 2012 ihre Verpflichtungen einhalten und Unterbringungsplätze bereitstellen wollen, dieser Zeitdruck darf jedoch nicht dazu führen, dass bei der Auswahl der Quartiere Fragen wie Standort, Infrastruktur, Ausstattung und Betreuung weniger Gewicht beigemessen wird. "Die Verlegung der AsylwerberInnen aus Traiskirchen in Container signalisiert, dass in Österreich kein Platz mehr für Flüchtlinge vorhanden sei und soll wohl Flüchtlinge abschrecken nach Österreich zu kommen", kritisiert Agenda Asyl.

Um mehr Wohnplätze für Asylsuchende zu schaffen, müßte eine marktgerechte Mietunterstützung in der Grundversorgungsvereinbarung vorgesehen werden.

AsylwerberInnen können wegen der viel zu geringen Unterstützung nicht aus dem Flüchtlingsheim auszuziehen. Derzeit gibt es Alleinstehende nur EUR 110,- pro Monat als Unterstützung für Mietkosten, für Familien ist der Maximalbetrag nur EUR 220,-. Ein privates Quartier kann man zu diesem Preis kaum finden. Eine Erhöhung des Mietbeitrags würde sicher etliche AsylwerberInnen motivieren, aus einem Flüchtlingsheim auszuziehen und so Plätze in den Heimen frei werden.

In einigen Bundesländern wird der Wechsel in eine individuelle Unterkunft noch zusätzlich erschwert, indem nur nach einer gewissen Aufenthaltsdauer in einem Flüchtlingsheim der Umzug erlaubt wird. Im Burgenland gibt es beispielsweise nur 3 AsylwerberInnen, die privat wohnen dürfen, 99,3 Prozent der AsylwerberInnen leben in Pensionen und Gasthöfen. Auch in der Steiermark, Kärnten und in Oberösterreich sind über 90 Prozent in Heimen untergebracht. Nur in Wien ist der private Wohnungsmarkt bei der Wohnversorgung der Asylsuchenden bedeutsam, hier sind nur 28 Prozent in Flüchtlingsheimen untergebracht.

Die zwischen Bund und Ländern ausverhandelte Valorisierung der Grundversorgungsbeiträge von 17 auf maximal 19 Euro pro Tag für Unterkunft und Versorgung wird nicht ausreichen, um Pensionen oder Gasthöfe zu finden, die entsprechende Standards aufweisen. Auch die monatliche Unterstützung für den Lebensunterhalt von 180 Euro für privat wohnende Flüchtlinge müsste deutlich erhöht werden, damit das Leben im Privatquartier realisierbar wird. Die Länder sollten, weil eine Erhöhung der Beiträge derzeit wenig realistisch ist, die Grundversorgung aus Landesmitteln aufstocken, wenn sie ernsthaft bemüht sind, die vereinbarten Unterbringungsplätze zu schaffen.

Unterbringungskapazitäten würden auch durch Öffnung des Zugangs zum Arbeitsmarkt entstehen. "Die Arbeitserlaubnis für Asylsuchende wäre ein Mittel, um sowohl die Quartiersituation zu entspannen als auch insgesamt eine Entlastung des Sozialstaats zu erreichen. Derzeit produzieren wir mit dem Arbeitsverbot ja nicht nur künstlich Langzeitarbeitslose, sondern auch Menschen, die von organisierten Wohngelegenheiten abhängig sind", so Alexander Pollak von SOS Mitmensch.

Aussendung der asylkoordination österreich vom 19. Nov 2012.