Flüchtlinge/ Lehrlinge/ Abschiebungen/ ÖVP/ Parlament - asylkoordination lehnt Entwurf zur „Lösung“ der Probleme der Lehrlinge im Asylverfahren ab.
Die am 13. November von der ÖVP dem Parlament vorgeschlagene Gesetzesänderung für Lehrlinge, die Asylwerber sind, ist das Papier, auf dem sie steht, nicht wert. „Das ist keine Lösung, das ist eine schikanöse Augenauswischerei,“ kritisiert Lukas Gahleitner-Gertz, Sprecher der asylkoordination österreich den vorliegenden Entwurf.
Keine Rechtssicherheit
Mit der vorgeschlagenen „Lösung“ wird keinem einzigen Lehrling ein Aufenthaltsrecht gewährt werden können, vielmehr werde enormer juristischer (oder legistischer) Aufwand betrieben, damit die Lehrlinge unter allen Umständen nach Beendigung der Lehre abgeschoben werden können. Sie haben keine Chance auf ein Aufenthaltsrecht, einzig der Beginn der Frist zur freiwilligen Ausreise wird verzögert.
Der Vorschlag der ÖVP ist weder nachhaltig noch schafft er Rechtssicherheit: Lehrlinge, die das Pech hatten, dass ihr Verfahren zwei Wochen früher abgeschlossen wurde, sind von der Regelung von vornherein ausgeschlossen. „Das ist eine unerträgliche Willkür, auch diese Personen müssen von einer Regelung erfasst werden,“ so Gahleitner-Gertz.
Ebenso Personen, „die über ihre Identität täuschen“. Was das bedeutet, ist unklar: Das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl könnte schon in Fällen, in denen Lehrlinge aus administrativen Gründen keinen Reisepass bekommen können, von einer Täuschung ausgehen. Das zeigt auf, dass Rechtssicherheit nicht gegeben ist, die Behörden können selbst diesen Gnadenakt willkürhaft torpedieren. Die betroffenen Personen würden nach der vorliegenden Regelung nicht einmal einen Ausweis bekommen und könnten jederzeit gestraft werden, weil sie sich nicht rechtmäßig in Österreich aufhalten.
Der Alternativvorschlag der NEOS hingegen würde einen Aufenthaltstitel für diese Personen schaffen. Dieser Vorschlag dient der Rechtsstaatlichkeit und folgt nicht irgendwelchen ideologiebehafteten Floskeln.
Wirtschaft verhöhnt
Die Wirtschaftstreibenden, die viel Energie und Geld in die Ausbildung der Lehrlinge stecken, werden durch diesen Gesetzesvorschlag regelrecht verhöhnt: Es gibt keine Möglichkeit für die Unternehmerinnen und Unternehmer, die Lehrlinge nach erfolgreichem Abschluss der Lehre auch anzustellen. Während immer wieder der in Österreich herrschende Fachkräftemangel beklagt wird, schiebt man hier gerade solche Menschen ab, die diese Lücke füllen könnten. „Eine Lehrlingsausbildung ist keine humanitäre Aktion, die Unternehmen haben Lehrlinge aufgenommen, um später dringend benötigte MitarbeiterInnen zu haben“, weist Gahleitner-Gertz auf die Interessen der Wirtschaft hin.
Das Argument, dass die ausgebildeten Lehrlinge wieder nach Österreich zurückkommen können, erweist sich im Praxischeck als wenig stichhaltig. Besonders in Afghanistan, woher die meisten der betroffenen Lehrlinge kommen, gibt es nicht einmal eine österreichische Botschaft, wo ein Antrag eingereicht werden könnte. Ganz zu schweigen vom finanziellen und zeitlichen Aufwand. Außerdem werden abgelehnte Asylwerber häufig mit einem Einreiseverbot von bis zu fünf Jahren belegt.
Die asylkoordination appelliert an die anderen Parlamentsparteien, sich von der ÖVP nicht an der Nase herumführen zu lassen und rasch eine tatsächlich rechtsstaatskonforme und nachhaltige Lösung für diesen überschaubaren Personenkreis zu schaffen.
Presseaussendung der asylkoordination vom 13. November 2019 zur „Lehrlingseinigung“.