Fast drei Jahre nach dem Tod von Marcus Omofuma findet ab 4. März 2002 am Landesgericht Korneuburg bei Wien der Prozess gegen drei Fremdenpolizisten statt. Die Beamten hatten Marcus Omofuma am 1. Mai 1999 im Zuge einer Abschiebung nach Nigeria mit Klebeband an den Sessel des Flugzeuges gebunden und den Mund verklebt. Er erstickte im Gewahrsam der Polizei. Marcus Omofuma ist kein Einzelfall!
Fast drei Jahre nach dem Tod von Marcus Omofuma im Zuge seiner Abschiebung nach Nigeria findet ab 4. März 2002 am Landesgericht Korneuburg bei Wien der Prozess gegen drei Fremdenpolizisten statt. Verhandelt werden soll nach dem 4. März noch am 6., 7., 11., 13. und 14. März sowie am 10. und 11. April. Am 4. März Kundgebung vor dem Landesgericht Korneuburg.
Die tragischen Ereignisse im Fall Kureng im Jahr 1997 zeichneten eine Art Sinnbild. Sie deckten eine Reihe von polizeilichen Übergriffen, Pseudoerklärungen und lügen auf, die einer erklärung bedurften, um verstanden zu werden. Nun, da Einzelheiten in der Causa Marcus O. ans Tageslicht kommen, gewinnt dieser Vorfall wieder an Bedeutung. Er liefert eine erklärung, warum so viele Menschen, insbesondere Schwarzafrikaner, den Polizeiberichten einfach keinen Glauben schenken können. (von CHIBO ONYEJI)
In Korneuburg begann der Omofuma Prozess. Einer der drei angeklagten Polizisten hat einen Verteidiger besonderen Zuschnitts gewählt: Harald Ofner, Justizsprecher und Abgeordneter der FPÖ.
Eine Politische Einschätzung der ersten drei Prozesstage.
Im Resumee der ersten beiden Prozesswochen am Landesgericht Korneuburg geht es um Opfer-Täter-Umkehr, Knebelungen, "unabhängige ZeugInnen", den rechten Anwalt Harald Ofner und Abschiebungen als alltägliches Geschäft.
Text des Flugblattes zu den Protestaktionen und pdf zum Ausdrucken.
Kommentar zur Vernehmung von sechs PassagierInnen aus den Niederlanden im Prozess gegen die drei Fremdenpolizsten am 8. Prozesstag, 08 April 2002.
Die drei Fremdenpolizisten wurden der fahrlässigen Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen für schuldig befunden, Strafmass: 8 Monate bedingt auf drei Jahre.
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Das Justizministerium hat das schriftliche Urteil des Landesgerichtes Korneuburg gegen die Fremdenpolizisten geprüft und entschieden, dass ein "vorsätzliches Quälen eines Gefangenen" im Verfahren nicht nachweisbar gewesen sei.
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Das Urteil im Verfahren gegen die drei Fremdenpolizisten im Wortlaut
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