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  Biometrische Vermessungen: Volxtheater vs. Staatsanwaltschaft Wels 2004-10-01 

Hauptverhandlung am 25. November in Lambach - Dokumentation des Bestrafungsantrags
Am 25. November findet im Bezirksgericht Lambach ein Prozess gegen vier VolxTheaterArtivistInnen statt. Im Rahmen des Festivals der Regionen 2003 führten wir dort eine künstlerischen Eingriff zwecks Erhebung biometrischer Daten von den Schülerinnen und Schülern des örtlichen Realgymnasiums durch.

Statt die Obrigkeitshöhrigkeit der LehrerInnen und insbesondere des Direktors Mag. Reinhard Wimmer anzuklagen, die aufgrund unserer weißen Mäntel davon ausgingen wir seien ein Ärzte- bzw. WissenschaftlerInnenteam, stellte die Staatsanwaltschaft Wels einen "Bestrafungsantrag" gegen die künstlerisch/pädagogisch agierende Theatergruppe, den wir hier dokumentieren wollen.

Für uns war es überraschend und zugleich erschreckend leicht möglich in die Schule zu gelangen und SchülerInnen-Daten wie Namen, Geburtsdaten, Namen der Altern und Adressen zu "erfassen". Sowohl Lehrkräfte als auch Direktor Wimmer unternahmen zunächst nichts.

...also Direktor Wimmer tat eigentlich schon was: Er handelte wie der Prototyp des obrigkeitshörigen Österreichers nun mal handelt, wenn ihm etwas suspekt vorkommt. Er greift zum Telefon und ruft bei verschiedensten Autoritäten an, statt Vermessungen und Datenabnahmen an seinen SchülerInnen unverzüglich entgegen zu treten. Mit wem Reinhard Wimmer aller telefonierte, gab er später bei der Polizei zu Protokoll:

"Als erstes informierte ich meinen Amtskollegen Direktor Buchinger von HAK Lambach über diese merkwürdige Sache, dann telefonierte ich mit dem Obmann des Vereins der Oberösterreichischen Direktoren, Direktor Leo Ludic vom BRG Wallererstraße in Wels, ob er etwas von dieser Untersuchung wüsste. Als er verneinte, rief ich meinen zuständigen Landesschulinspektor, Mag. Johann Brückl, am Landesschulrat in Linz an, um nachzufragen. Als dieser keine Ahhnung von dieser Sache hatte, versuchte ich die auf dem Schriftstück angegebene Telefonnummer anzurufen und stellte durch das Fehlersignal in der Leitung fest, dass diese Nummer falsch ist. Während des Telefonierens hatte ich das Schriftstück durchgelesen und war über den Inhalt entsetzt, weil er schwere Beschuldigungen des Datenmissbrachs durch das RG Lambach als dringen Tatverdacht enthielt."

Das von unserer Seite bis heute aufrechte Angebot ein kritisches Nachbereitungstreffens mit SchülerInnen, LehrerInnen sowie den an der Aktion beteiligten VolxTheaterArtivistInnen zu veranstalten, lehnte Direktor Wimmer bis jetzt ab. Statt kritischer Dialogsbereitschaft erreicht uns nun die Aufforderung als Angeklagte vor Gericht zu erscheinen.

Im Vorfeld hat Landeshauptmann Josef Pühringer übrigens bei der Staatsanwaltschaft interveniert, wie aus einem Schreiben, dass unseren Gerichtsakten beiliegt hervorgeht. Dort teilt Pühringer Direktor Wimmer in einem persönlichen Brief mit, dass er Wimmers Informationen "selbstverständlich sofort und umgehend an die Staatsanwaltschaft und die Sicherheitsdirektion des Bundeslandes Oberösterreich zur Prüfung der strafrechtlichen Tatbestände weitergegeben habe."

Welche strafrechtlichen Tatbestände der Herr Landeshauptmann da eigentlich gemeint hat, verriet er nicht. Dafür hat sich die Staatsanwaltschaft Wels nun mit ihrem "Antrag zur Bestrafung" kreativ ins Zeug gelegt.

Bestrafungsantrag:

Die Staatsanwaltschaft Wels beantragt beim Bezirksgericht Lambach die Bestrafung der/des
1.) xx, (...)
2.) xy, (...)
3.) yx, (...)
4.) yy (...)

xx, xy, yx und yy haben im bewussten und gewollten Zusammenwirken als Mittäter (§ 12 1. Fall StGB) am 30.6.2003 in Lambach

1.) sich dadurch, dass sie sich gegenüber dem Direktor des Realgymnasiums der Benediktiner in Lambach, Prof. Mag. Reinhard Wimmer, und den Lehrkräften (...) unter Vorweis einer falschen Eingriffsermächtigung, nämlich einer mit dem Formularkopf "Republik Österreich, Biometrisches Vermessungsamt Wien" und dem Aktenzeichen "245 Bm 122/01x" sowie dem Wappenadler der Republik Österreich hergestellten "Eingriffsermächtigung", die die Unterschrift "BIng. Iris SKENA, Richterin" trägt (AS 125/127), als Beamte des Innenministeriums, Abteilung "Institute for Biometrical Research" ausgaben und "personenbezogene Daten" von Schülerinnen und Schülern des Realgymnasiums der Benediktiner Lambach abverlangten, die Ausübung eines öffentlichen Amtes angemaßt,

2.) den Schülerinnen und Schülern des Realgymnasiums der Benediktiner (...) in ihren Persönlichkeitsrechten dadurch absichtlich einen Schaden zugefügt, dass sie wahrheitswidrig behaupteten, Mitarbeiter des Amtes für biometrische Datenerfassung zu sein (AS 31), wahrheitswidrig behaupteten, Arzte zu sein (AS 51) und insbesondere dadurch, dass sie eine "Eingriffsermächtigung der Republik Österreich, Biometrisches Vermessungsamt Wien" (AS 125/127) zum Nachweis einer tatsächlich nicht bestehenden Ermächtigung vorwiesen (AS 61), sie mithin durch Täuschung über Tatsachen, zu einer Handlung und Duldung verleitet, die den Schaden herbeiführte, nämlich zur Duldung von Filmaufnahmen und digitalen Bildaufnahmen zur biometrischen Erfassung, zur Duldung der Abnahme einer Speichelprobe mittels Wattestäbchen aus dem Mundraum, zur Abgabe einer Stuhlprobe, zur Duldung von Vermessungen im Gesichtsbereich, zur Angabe von personenbezogenen Daten (insbesondere Name, Name der Eltern, Geburtsdatum der Eltern, Geburtsort, Schuhgröße, Körpergröße, Schuhgröße der Eltern, Augenfarbe, Blutgruppe, Kontoverbindung, Kreditkarten und PIN-Code).

Es haben dadurch Begangen xx, xy, yx und yy jeweils
zu 1.) das Vergehen der Amtsanmaßung nach § 314 StGB
zu 2.) das Vergehen der Täuschung nach § 108 Abs 1 StGB

und es seien hierfür zu bestrafen xx, xy, yx und yy unter Anwendung des § 28 StGB, yy auch unter Bedachtnahme auf § 36 StGB, jeweils nach § 108 Abs 1 StGB.


Infos zu Biometrie auf no-racism.net
--> http://no-racism.net/thema/43/

Dokumentation:

schulvermessung.mov

voiceDocument (Radio Fro)

- bildmaterial // feldforschung
- Volxtheateraktion gegen Biometrie- und Überwachungssysteme

 
 
 
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