In Berlin haben am 17. Dec 2011 bis zu 200 Menschen gegen Nazi- und Staatsgewalt demonstriert. Zusammen mit der Initiative Oury Jalloh, die zur Demo aufgerufen hatte, demonstrierten zahlreiche Angehörige von Opfern rassistischer Staatsgewalt. Update zum Prozess wegen des Mordes an Oury Jalloh.
grenzregime deutschland .
Nachdem sich drei Leute des neonazis- tischen NSU erschossen bzw. gestellt haben, gelangt an die Öffentlichkeit, dass diese u.a. für die Ermordung von neun Menschen verantwortlich waren, die nicht in das rassistische Weltbild der NSU-Mitglieder passten, und seit 1998 unbehelligt vom Verfassungsschutz agieren konnten.
grenzregime deutschland .
SOS Mitmensch fordert in einer Aussendung: Die Stadt Wien als Aufsichts- behörde sollte handeln - und gegebenenfalls das PAZ Hernals schließen.
schubhaft .
Die Sprache im Fall des Neonazi-Terrors in Deutschland war unpassend und diskrimi- nierend. Der Zentralrat der Jüdinnen und Juden hat darauf aufmerksam gemacht. Es lohnt sich auch, auf Hinweise der MigrantInnen zu hören.
Die Serien- mörderInnen von Zwickau waren keine Einzeltä- terInnen. Sie hatten ein Netzwerk von HelferInnen und SympathisantInnen. Auch die Sicherheitsbehörden geraten unter Verdacht.
Agenda Asyl fordert Gleichstellung von subsidiär Schutzberechtigten bei Familienleistungen.
This dossier of violence is detailing two years' worth of human rights abuses perpetrated against migrants in Calais, is available to download as pdf in :: english and in :: french.
grenzregime frankreich .
Das Strafausmaß für den Polizisten, der im Februar 2009 Mike B. schwer verletzte, wurde vom Oberlandes- gericht Wien am 27. September 2011 reduziert. Die Begründung der Strafminderung bagatellisiert Polizeigewalt und ist nicht nachvollziehbar.
Festus Okey starb vor vier Jahren auf einer Polizeiwache in Istanbul. Wichtige Beweise sind verschwunden. Der Fall droht zu verjähren. Immer mehr Menschen stehen jetzt in Istanbul auf und fordern Gerechtigkeit. Eine neue Welle der Solidarität formiert sich.
Die EU verspricht ihren Bürger_innen vier "Grund- freiheiten": freier Verkehr von Waren, Kapital, Dienstleistungen und Arbeitskräften im Gebiet der Gemeinschaft. Dies bedeutet u.a., dass sich Menschen im EU-Raum frei bewegen können. Doch gibt es zahlreiche Mechanismen, die diese Freiheiten beschneiden und einzelne Menschen oder Gruppen davon ausschließen, eines davon ist das Dublin-II-Abkommen.
eurodac, dublin und sichere drittstaaten .